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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 
Allen mit uns abgeschlossenen Verträgen liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung und werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt. Die Gültigkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende Regelungen ebenso wie Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.


1. Preise

Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Vertragsschließung aktuell gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Sie gelten zunächst nur für die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten - nachträgliche Veränderungen auf Veranlassung des Auftraggebers können kostenpflichtig sein.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ablauf der Schaltung.
entertravel ist berechtigt, bei zeitlich länger laufenden Schaltungen Zwischenrechnungen zu stellen. Die Entgelte sind zwei Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
entertravel kann seine Preise jederzeit anpassen. Bereits bestätigte Buchungen werden davon nicht betroffen.


2. Werbemittel

Ein Werbemittel kann in folgender Form vorliegen:
Als ruhende oder animierte Bilddatei, die auf den Seiten der gebuchten Website angezeigt wird, und - falls beauftragt - mit einer URL verlinkt ist. Erlaubt sind die Formate GIF und JPEG.

Aus einer Werbeeinblendung in eMail-Nachrichten. Diese besteht aus reinem ASCII-Text, der innerhalb des Textbereiches von Rundsendungen des gebuchten Online-Dienstes eingefügt und durch textliche Kennzeichnung vom übrigen Text getrennt ist.


3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande durch
a) schriftliche oder durch eMail erfolgende Bestätigung des Auftrags oder
b) die online erfolgende Verbreitung der Werbung.
Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich. Falls ein Auftrag durch eine Werbeagentur erteilt wird, kommt er mit der Agentur zustande, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.



4. Abwicklungsfrist

Die Abwicklungsfrist ergibt sich aus den Vertragsunterlagen. Sofern dort keine Vereinbarungen über den Zeitrahmen der Veröffentlichung getroffen wurden, wird die Werbung innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss verbreitet.
Wird die Werbung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß geschaltet, so ist
entertravel berechtigt und verpflichtet, die Schaltung innerhalb angemessener Zeit nachzuholen. Schlagen zwei Nachbesserungen fehl, ist der Werbetreibende zur Wandlung oder Minderung berechtigt. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.



5. Minderleistung

Wird ein Auftrag aus einem Umstand nicht erfüllt, den entertravel nicht zu vertreten hat, so hat entertravel dem Auftraggeber - unabhängig von etwaigen weiteren Rechtspflichten - einen eventuellen Unterschiedsbetrag zwischen den Preisen der in Auftrag gegebenen und der tatsächlich geschalteten Werbemittel zu erstatten.
Ein Umstand ist von
entertravel insbesondere dann nicht zu vertreten, wenn er auf Gesetzeseinführungen oder -änderungen, Einführungen oder Änderungen von behördlichen Bestimmungen oder vergleichbaren nachträglichen Einführungen oder Änderungen von Vorschriften beruht. Die Nichterfüllung ist außerdem dann nicht von entertravel zu vertreten, wenn der Betreiber der Website, auf der der Werbeauftrag geschaltet werden soll, die vertraglichen Beziehungen rechtmäßig kündigt.



6. Platzierungsangaben

Falls keine besonderer Platzierungswunsch des Auftragsgeber Vertragsbestandteil ist, sind die auf der Website von entertravel gemachten Aussagen zur Platzierung maßgeblich.



7. Ablehnung

entertravel behält sich vor, Werbeaufträge wegen ihres Inhalts oder ihrer technischen Form auf Basis objektiver Kriterien abzulehnen. Dies kann insbesondere dann geschehen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für entertravel unzumutbar ist. entertravel kann ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn nachträglich Änderungen des Inhalte der für den Auftraggeber verlinkten Websites vorgenommen werden und dadurch die genannten Gründe für eine Ablehnung auftreten.



8. Rechtegewährleistung

Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle erforderlichen Rechte an dem gelieferten Werbemittel besitzt und das die Inhalte der Werbung nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Wurden durch den Auftraggeber urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche oder sonstige gesetzlicher Bestimmungen Dritter verletzt, stellt der Auftraggeber entertravel von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei und übernimmt die bei der notwendigen Rechteverteidigung entstehenden Kosten.



9. Gewährleistung

Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. entertravel gewährleistet eine dem üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels.
entertravel leistet Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht.



10. Mängelrüge

Der Auftraggeber hat das aktivierte Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen. Mängel sind unverzüglich zu rügen - im Falle offener Mängel bei der Einschaltung des Werbemittels, im Falle verdeckter Mängel bei ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Einschaltung des Werbemittels als genehmigt. entertravel ist zur Nachbesserung berechtigt. Weitergehende Ansprüche stehen dem Werbetreibenden erst nach zwei gescheiterten Nachbesserungsversuchen oder Ablehnung der Nachbesserung durch entertravel zu.



11. Haftung

entertravel haftet nur für Schäden, die von ihm oder einer seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es handelt sich um zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, haftet entertravel nicht, soweit nicht der Schaden in den Bereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt.
Für von
entertravel nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Werbetreibenden bzw. seiner Agentur liegende Schäden haftet entertravel nicht. Diese Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.



12. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug kann entertravel die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.



13. Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Abs. 1 Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass
entertravel seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Soweit entertravel sich zur Erbringung von Leistungen Dritter bedient, können erforderliche Daten weitergeleitet werden.



14. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Ravensburg.

Ist der Werbetreibende Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Siegen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird dann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

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